Ab dem 01.01.2024 nutzen Sie bitte die zentrale Notrufnummer 01805 84 37 36. Über diese Nummer werden Sie direkt zum jeweils diensthabenden Tierarzt weitergeleitet. Über den Link vetnotdienst.de erhalten Sie aktuelle Informationen.
Gemäß der 4. VO zur GOT vom 10.2.2020 wird ein Notdienstzuschlag von 59.50 € und der doppelte (bis 4-fache) Gebührensatz berechnet. Die Kosten für die Behandlung sind sofort per Bar- oder ec-Zahlung zu entrichten.
Wann handelt es sich um Notdienst?
- täglich von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht)
- von Freitags 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende)
- von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages
Wann handelt es sich um einen Notfall?
- wenn Ihr Tier etwas aufgenommen hat, was es nicht aufnehmen sollte (Fremdkörper, Tabletten, Gift...)
- bei schweren Verletzungen oder Blutungen
- Erbrechen im Minutentakt
- bläulich verfärbtes Zahnfleisch oder blaue Zunge (schwere Atemnot, Blutarmut...)
- wenn sich Ihr Tier nicht mehr bewegt (Koma, Lähmungen, hochgradige Apathie)
- fehlender Harn- oder Kotabsatz
- Geburtsstörungen
- Krampfanfälle
- abnorme Beweglichkeit der Gliedmaßen (Frakturen...)